| Mahngebühren |
Eine Woche nach Überschreitung der Leihfrist wird eine Gebühr von Fr. 1.— fällig, ohne schriftliche Benachrichtigung. Die 1. und 2. Mahnung folgen nach jeweils einer weiteren Woche. Nach erfolgloser 2. Mahnung werden die Medien zuzüglich einer Bearbeitungs- und Rechnungsgebühr in Rechnung gestellt und es können keine weiteren Medien entliehen werden. Wird die Rechnung nicht bezahlt, leitet die Bibliothek die Betreibung ein.
Ausnahme Spiel- und Sachfilme: Die Mahngebühren werden täglich nach Ablauf der Leihfrist erhoben.
Die anfallenden Mahngebühren werden vor dem Versenden der Mahnbriefe gebucht. Das heisst: es gilt das Datum der Mahnung, nicht des Poststempels.
Überschreitungsgebühr
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Fr. 1.—
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1. schriftliche Mahnung
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Fr. 5.— |
2. schriftliche Mahnung
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Fr. 10.— |
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